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GPSR in WooCommerce umsetzen: Pflichtangaben auf der Produktseite

By Jasper Frumau WooCommerce

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988). Sie verlangt, dass auf jeder Produktseite eines Online-Shops bestimmte Angaben zum Hersteller sichtbar sind — noch bevor der Kunde das Produkt in den Warenkorb legt. Wer physische Produkte an Verbraucher in der EU verkauft, ist betroffen — auch mit einem kleinen WooCommerce Shop, denn eine Ausnahme für geringe Umsätze gibt es nicht.

Das Unangenehme daran ist nicht die Behörde, sondern der Wettbewerb: Fehlende Herstellerangaben sind über § 3a UWG abmahnfähig. Abmahnvereine und Mitbewerber haben das Thema längst entdeckt — der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hat bereits Abmahnungen wegen fehlender Herstellerdaten nach GPSR versendet.

Kurz zusammengefasst: Auf jeder Produktseite müssen Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers stehen. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, zusätzlich die verantwortliche Person in der EU. Dazu Produktidentifikation und alle Warnhinweise — in der Amtssprache jedes Landes, in das Sie liefern. Entscheidend: Die Angaben müssen direkt im Angebot stehen. Ein Link, ein QR-Code oder ein PDF genügt nicht. In WooCommerce lösen Sie das entweder mit einem Plugin (schnell, aber pro Produkt zu pflegen) oder mit eigenen Feldern plus Vorgabewerten je Marke oder Kategorie (einmal einrichten, dann skaliert es).

In diesem Leitfaden

Welche Angaben die GPSR konkret verlangt

Maßgeblich ist Artikel 19 GPSR. Er schreibt vor, welche Informationen im Online-Angebot selbst erscheinen müssen — also dort, wo der Kunde das Produkt sieht und die Kaufentscheidung trifft.

PflichtangabeWas konkret gemeint ist
HerstellerName, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke
Postanschrift des HerstellersVollständige Anschrift, unter der der Hersteller erreichbar ist
Elektronische AdresseE-Mail-Adresse oder vergleichbarer elektronischer Kontaktweg
Verantwortliche Person in der EUNur wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt — Name, Postanschrift, E-Mail
ProduktidentifikationProduktbild, Produkttyp und Identifikatoren wie Modell-, Chargen- oder Seriennummer
Warnhinweise und SicherheitsinformationenAlle nach GPSR oder anderen EU-Vorschriften erforderlichen Hinweise, verständlich formuliert

Die verantwortliche Person wird am häufigsten übersehen

Kein Produkt darf in der EU verkauft werden, ohne dass es einen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU gibt, der dafür verantwortlich ist. Das ergibt sich aus Artikel 16 GPSR in Verbindung mit der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020.

Wenn Sie Ware direkt aus China, Großbritannien oder den USA importieren, sind Sie in aller Regel dieser Wirtschaftsakteur — nämlich der Einführer. Dann müssen Ihre eigenen Firmendaten als verantwortliche Person auf der Produktseite stehen, zusätzlich zu den Daten des ausländischen Herstellers. Viele Shops geben nur den Hersteller an und übersehen diesen zweiten Block vollständig.

Wen es betrifft — und welche Produkte ausgenommen sind

Ihre Rolle bestimmt den Umfang Ihrer Pflichten:

  • Hersteller — Sie stellen das Produkt her oder lassen es unter Ihrer eigenen Marke herstellen. Auch Private Label und Eigenmarken fallen darunter.
  • Einführer — Sie bringen Produkte von außerhalb der EU auf den europäischen Markt. Sie übernehmen damit die Rolle der verantwortlichen Person.
  • Händler — Sie verkaufen Ware, die bereits in der EU im Verkehr ist. Sie müssen prüfen, ob die Pflichtangaben vorhanden sind, und dürfen nicht verkaufen, wenn sie fehlen.

Die Rolle des Händlers wird oft missverstanden. Sie schützt nicht davor, die Angaben anzeigen zu müssen — sie verpflichtet Sie lediglich, die Daten beim Lieferanten einzufordern statt sie selbst zu erzeugen.

Ausgenommen sind unter anderem: Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Pflanzenschutzmittel, Luftfahrzeuge, Fahrzeuge im Rahmen von Beförderungsdienstleistungen sowie Antiquitäten. Für alles andere — Kleidung, Möbel, Elektronik, Spielzeug, Kosmetik, Haushaltswaren — gilt die GPSR.

Der teuerste Fehler: verlinken statt anzeigen

Der mit Abstand häufigste Umsetzungsfehler ist auch der vermeidbarste. Viele Shops legen eine Seite „Herstellerinformationen“ an, verlinken sie aus der Produktbeschreibung und halten das Thema damit für erledigt. Das genügt nach Artikel 19 GPSR nicht.

Die Angaben müssen produktbezogen und im Angebot selbst stehen. Nicht ausreichend sind daher:

  • ein Link auf eine separate Herstellerseite oder das Impressum
  • ein PDF-Download mit Datenblatt oder Konformitätserklärung
  • ein QR-Code, der auf externe Informationen verweist
  • eine pauschale Sammelangabe in den AGB für alle Produkte

Die rechtssicherste Variante ist, die Informationen unmittelbar in die Produktdarstellung aufzunehmen — als Textblock auf der Produktseite, den der Kunde ohne weiteren Klick lesen kann.

Umsetzung in WooCommerce: drei Wege

WooCommerce bringt von Haus aus keine GPSR-Felder mit. Sie haben im Wesentlichen drei Optionen, und die richtige hängt fast ausschließlich davon ab, wie viele Produkte Sie haben und wie viele Hersteller dahinterstehen.

Weg 1: Kostenloses GPSR-Plugin

Das Plugin GPSR for WooCommerce ergänzt einen eigenen Reiter im Produkteditor, in dem Sie Hersteller, Einführer und weitere Pflichtangaben hinterlegen. Es ist kostenlos und für einen kleinen Shop schnell eingerichtet.

Zwei Einschränkungen sollten Sie vorher kennen. Erstens pflegen Sie die Daten pro Produkt — es gibt keine Möglichkeit, Herstellerdaten einmal zu hinterlegen und einer ganzen Produktgruppe zuzuweisen. Bei 400 Artikeln desselben Lieferanten bedeutet das, 400-mal dieselbe Adresse einzutippen. Zweitens landet die Ausgabe standardmäßig in einem Produkt-Reiter. Ob ein Reiter, den der Kunde erst anklicken muss, dem Kriterium „eindeutig und gut sichtbar“ genügt, ist juristisch nicht abschließend geklärt — sichtbar im Fließtext der Produktseite ist unstrittig die sicherere Variante.

Geeignet für: Shops bis etwa 50 Produkte, bei denen die Pflege von Hand vertretbar ist.

Weg 2: German Market oder Germanized

Wenn Sie ohnehin ein Plugin für die deutsche Rechtskonformität einsetzen — Grundpreisangabe, Widerrufsbelehrung, Preisangabenverordnung — dann ist die GPSR-Funktion dort meist bereits integriert. Das ist der sinnvollste Weg, wenn Sie das Plugin schon nutzen: eine Datenquelle, ein Update-Zyklus, ein Ansprechpartner.

Nur wegen der GPSR ein kostenpflichtiges Komplettpaket einzuführen, lohnt sich dagegen selten — es sei denn, die übrigen Funktionen fehlen Ihnen ohnehin.

Geeignet für: Shops, die bereits German Market oder Germanized im Einsatz haben.

Weg 3: Eigene Felder mit Vorgabewerten je Marke

Sobald ein Shop mehr als ein paar Dutzend Produkte hat, sieht die Rechnung anders aus. Der entscheidende Punkt: In den meisten Sortimenten teilen sich viele Produkte denselben Hersteller. Sie brauchen die Daten also nicht pro Produkt, sondern pro Marke oder Kategorie — mit der Möglichkeit, im Einzelfall abzuweichen.

Der praktikable Aufbau: Herstellerdaten als Felder an einer Produktkategorie oder einer eigenen Marken-Taxonomie hinterlegen (etwa mit Advanced Custom Fields in WooCommerce, wo sich Feldgruppen gezielt an Produktkategorien binden lassen), zusätzlich optionale Felder am einzelnen Produkt für Ausnahmen. Bei der Ausgabe hat der Produktwert Vorrang, sonst greift der Wert der Kategorie.

Die Ausgabe übernimmt anschließend ein WooCommerce-Hook, der den Block sichtbar auf der Produktseite platziert — für Sie als Shopbetreiber einmalige Einrichtung, danach unsichtbar im Hintergrund.

Für Entwickler: Herstellerangaben per Hook ausgeben

Der Produktwert hat Vorrang, sonst greift der an der Produktkategorie hinterlegte Wert. Priorität 25 platziert den Block zwischen Kurzbeschreibung (20) und Warenkorb-Button (30):

// Herstellerangaben nach der Kurzbeschreibung ausgeben.
// Priorität 25 = nach excerpt (20), vor add_to_cart (30).
add_action( 'woocommerce_single_product_summary', 'iwz_gpsr_hersteller', 25 );

function iwz_gpsr_hersteller() {
    global $product;

    // 1. Produktwert, 2. Fallback auf die Produktkategorie.
    $daten = get_field( 'gpsr_hersteller', $product->get_id() );

    if ( empty( $daten ) ) {
        $kategorien = wp_get_post_terms( $product->get_id(), 'product_cat' );
        if ( ! is_wp_error( $kategorien ) && ! empty( $kategorien ) ) {
            $daten = get_field( 'gpsr_hersteller', $kategorien[0] );
        }
    }

    if ( empty( $daten['name'] ) ) {
        return;
    }

    echo '<div class="gpsr-hinweis">';
    echo '<h3>Herstellerangaben nach GPSR</h3>';
    echo '<p>' . esc_html( $daten['name'] ) . '<br>'
       . nl2br( esc_html( $daten['anschrift'] ) ) . '<br>'
       . esc_html( $daten['email'] ) . '</p>';

    if ( ! empty( $daten['eu_verantwortlicher'] ) ) {
        echo '<h4>Verantwortliche Person in der EU</h4>';
        echo '<p>' . nl2br( esc_html( $daten['eu_verantwortlicher'] ) ) . '</p>';
    }

    if ( ! empty( $daten['warnhinweise'] ) ) {
        echo '<h4>Sicherheitshinweise</h4>';
        echo '<p>' . nl2br( esc_html( $daten['warnhinweise'] ) ) . '</p>';
    }

    echo '</div>';
}

Der Aufwand liegt einmalig bei wenigen Stunden. Danach pflegen Sie einen neuen Lieferanten an genau einer Stelle, und alle zugehörigen Produkte sind sofort korrekt ausgezeichnet. Bei einem Sortiment mit mehreren hundert Artikeln ist das der Unterschied zwischen einem Nachmittag und mehreren Wochen Dateneingabe.

Geeignet für: Shops ab etwa 50 Produkten, Sortimente mit wiederkehrenden Lieferanten, sowie Shops, die Produktdaten per CSV oder Schnittstelle importieren.

Wo genau auf der Produktseite?

Das Gesetz nennt keine Pixelposition, sondern verlangt „eindeutig und gut sichtbar“. In der Praxis hat sich bewährt, den Block oberhalb oder unmittelbar unterhalb des Warenkorb-Buttons zu platzieren — also im Bereich, den der Kunde vor der Kaufentscheidung ohnehin liest.

Für Entwickler: die passenden WooCommerce-Hooks

Die gängigen Einhängepunkte im Produktbereich, von oben nach unten:

Hook / PrioritätPosition auf der SeiteFür GPSR
woocommerce_single_product_summary (25)Zwischen Kurzbeschreibung und Warenkorb-ButtonEmpfohlen
woocommerce_single_product_summary (45)Unterhalb der Meta-AngabenGut geeignet
woocommerce_after_single_product_summary (15)Unterhalb des gesamten ProduktblocksVertretbar, aber weiter unten
woocommerce_product_tabsEigener Reiter, erst nach Klick sichtbarRiskant — siehe oben

Bei einem Block-Theme oder einer mit dem Site-Editor gebauten Produktseite greifen diese Hooks nicht zwangsläufig, weil das Template aus Blöcken statt aus PHP-Templatedateien besteht. Dann brauchen Sie stattdessen einen eigenen Block oder ein Block-Binding — technisch anders gelöst, inhaltlich aber dieselbe Anforderung.

Sprachanforderungen beim Verkauf ins Ausland

Dieser Punkt wird regelmäßig übersehen und ist für Shops mit EU-weitem Versand der aufwendigste. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen in der Amtssprache des Landes vorliegen, in das Sie verkaufen. Wenn Sie nach Italien liefern, brauchen italienische Kunden italienische Warnhinweise. Ein deutscher Text genügt dann nicht.

Für die Herstelleranschrift selbst ist das unkritisch — eine Adresse ist eine Adresse. Betroffen sind die textlichen Sicherheitshinweise.

Praktisch heißt das: Entweder Sie beschränken den Versand auf Länder, deren Sprachen Sie abdecken, oder Sie führen die Warnhinweise mehrsprachig. In einem mehrsprachigen Setup mit WPML oder Polylang gehören die Warnhinweis-Felder in die übersetzbaren Inhalte — die Herstelleradresse dagegen kann als gemeinsamer Wert über alle Sprachen laufen.

Checkliste für Ihren Shop

Gehen Sie diese Punkte an einem beliebigen Produkt Ihres Shops durch:

  • Stehen Name, Postanschrift und E-Mail des Herstellers auf der Produktseite — ohne dass ich klicken muss?
  • Importiere ich das Produkt von außerhalb der EU? Dann: Sind meine eigenen Daten als verantwortliche Person zusätzlich angegeben?
  • Ist das Produkt eindeutig identifizierbar — Bild, Typ und Modell- oder Chargennummer?
  • Sind alle Warnhinweise vorhanden, die auf der Verpackung oder in der Anleitung stehen?
  • Liefere ich in andere EU-Länder? Dann: Liegen die Warnhinweise in deren Amtssprachen vor?
  • Sind die Angaben produktbezogen — oder steht nur eine Sammelangabe in den AGB?
  • Gilt das für alle Produkte, auch für Varianten und ältere Artikel im Sortiment?

Der letzte Punkt ist in der Praxis der kritischste. Viele Shops haben die Angaben für neue Produkte sauber gepflegt, während mehrere hundert Altartikel unverändert online stehen. Abgemahnt wird das Produkt, das jemand findet — nicht das, das Sie zuletzt angelegt haben.

Wie steht Ihr WooCommerce Shop technisch da?

Unser kostenloser WooCommerce Checkup prüft Ihren Shop in unter 30 Sekunden darauf, wie Suchmaschinen, KI-Assistenten und Kunden ihn sehen — Produktdaten, strukturierte Daten, Geschwindigkeit und technische Fehler. Sie brauchen nur Ihre Shop-URL.

Für die GPSR-Umsetzung selbst — Felder anlegen, Vorgabewerte je Marke, Ausgabe an der richtigen Stelle, Bestandsprodukte nachziehen — richten wir das auf Wunsch zum Festpreis ein. Auch für Shops mit mehreren tausend Artikeln.

Häufig gestellte Fragen

  • Gilt die GPSR auch für sehr kleine Shops? Ja. Die Verordnung kennt keine Umsatz- oder Größengrenze. Wer physische Produkte an Verbraucher in der EU verkauft, muss die Pflichtangaben machen — unabhängig davon, ob der Shop zehn oder zehntausend Artikel führt.
  • Reicht es, die Herstellerangaben im Impressum zu bündeln? Nein. Die Angaben müssen produktbezogen im jeweiligen Angebot stehen. Eine Sammelseite oder ein Abschnitt in den AGB erfüllt Artikel 19 GPSR nicht, weil sich die Angaben dann nicht eindeutig einem Produkt zuordnen lassen.
  • Was ist, wenn mein Lieferant mir die Herstellerdaten nicht gibt? Dann dürfen Sie das Produkt nicht anbieten. Als Händler sind Sie verpflichtet zu prüfen, ob die Pflichtangaben vorliegen. Fordern Sie die Daten schriftlich beim Lieferanten an — seriöse Großhändler liefern sie inzwischen standardmäßig mit den Produktdaten.
  • Brauche ich ein kostenpflichtiges Plugin? Nein. Für kleine Sortimente genügt ein kostenloses GPSR-Plugin, für größere sind eigene Felder mit Vorgabewerten je Marke meist die bessere und langfristig günstigere Lösung. Ein kostenpflichtiges Komplettpaket lohnt sich vor allem dann, wenn Sie dessen übrige Funktionen ohnehin benötigen.
  • Genügt ein Produkt-Reiter für die Angaben? Das ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Die GPSR verlangt eine „eindeutig und gut sichtbare“ Darstellung. Ein Reiter, den der Kunde erst anklicken muss, kann diesem Maßstab widersprechen. Sichtbar im Produktbereich — etwa nahe dem Warenkorb-Button — ist die sicherere Variante.
  • Muss ich Warnhinweise übersetzen, wenn ich EU-weit versende? Ja. Sicherheits- und Warnhinweise müssen in der Amtssprache des Landes vorliegen, in das Sie verkaufen. Wer nur deutschsprachige Hinweise führt, sollte den Versand entsprechend beschränken oder die Hinweise mehrsprachig pflegen.
  • Wer ist die verantwortliche Person, wenn ich selbst importiere? In der Regel Sie. Wer Produkte von außerhalb der EU einführt, gilt als Einführer und übernimmt damit die Rolle des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs. Ihre Firmendaten gehören dann zusätzlich zu denen des Herstellers auf die Produktseite.
  • Was kostet die GPSR-Umsetzung in WooCommerce? Ein kleiner Shop mit einem Plugin ist an einem Vormittag erledigt. Für eine eigene Lösung mit Vorgabewerten je Marke, Ausgabe an der passenden Stelle und Nachpflege der Bestandsprodukte rechnen Sie je nach Sortimentsgröße mit einem überschaubaren Festpreis — den Löwenanteil macht die Datenbeschaffung beim Lieferanten aus, nicht die Technik.

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die technische Umsetzung in WooCommerce und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang die GPSR für Ihr konkretes Sortiment gilt, klären Sie im Zweifel mit einem auf E-Commerce-Recht spezialisierten Anwalt. Stand: August 2026.

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